Unser

Sozialmanagement

Im Jahr 2022 haben über 50 Haushalte Unterstützung vom Sozialmanagement der WDF bekommen. Sie wurden von den Mitarbeiterinnen des WDF-Sozialmanagements sozial beraten und meist über einen längeren Zeitraum begleitet.

Leistung Sozial- und Mietschuldenberatung

Der Erstkontakt kommt in der Regel im Auftrag des Kollegiums des Bestandsmanagements zustande oder durch aufsuchende Arbeit der Mitarbeitenden des Sozialmanagements. Nur wenige Personen suchen von sich aus aktiv nach Hilfe und fragen die Beratung an.

Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind in der Regel eine Einschätzung zur aktuellen Wohn- und Lebenssituation, Abklärung über Unterstützungsbedarf, offene Forderungen bei der WDF oder Beschwerden von Nachbarn.

Häufig handelt es sich um Menschen in finanziellen Problemlagen. Unerwartete Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Erkrankung, ein Unfall oder eine Änderung der Lebensumstände durch Trennung, Scheidung, Tod des Partners bzw. der Partnerin oder schlicht die verzögerte Bearbeitung eines Behördenantrags: Viele Gründe können dazu führen, dass das Geld nicht mehr reicht. Existenziell bedrohlich wird es, wenn Menschen mit der Mietzahlung in Verzug kommen und Energieschulden bestehen. 

Ein wichtiger Teil der Tätigkeiten, die unser Sozialmanagement leistet, ist u. a. das Angebot der Mietschuldenberatung. Mit Hilfe der Mietschuldenberatung kann verhindert werden, dass Menschen in eine derart kritische Situation gelangen. Ziel ist es, der Entwicklung von Mietschulden entgegenzuwirken und einen Verlust des Wohnraums zu verhindern. Zunächst gilt es einen Überblick über die aktuelle Einnahmen-, Ausgaben- und Schuldensituation zu erhalten für eine anschließende Budgetberatung. Energie und Miete haben Vorrang im Haushaltsplan, denn es drohen Liefersperre, Vertragskündigung, Räumung und in letzter Konsequenz die Obdachlosigkeit. Grundsätzlich wird dazu geraten, einen Dauerauftrag bei der Bank einzurichten oder die Kosten der Unterkunft und Energiepauschale mittels Abtretungserklärung direkt durch das Jobcenter bzw. Sozialamt auf das Konto des Vermieters und Versorgers überweisen zu lassen. Kann der Rückstand nicht vollständig aus Eigenmitteln beglichen werden oder beispielsweise mit Hilfe eines Arbeitgeber-Darlehens oder der Unterstützung durch Angehörige, kommt ggf. eine Ratenzahlungsvereinbarung in Betracht. Parallel dazu können Wohngeld, Sozialleistungen oder die Übernahme der Schulden als Darlehen beim Amt beantragt werden. In vielen Fällen gelingt es, die Wohnung zu erhalten: durch das Aufzeigen von Zuschuss- und Fördermöglichkeiten, durch Hilfen im Umgang mit Behörden und anderen Gläubigern und durch die Zusammenarbeit mit Fachdiensten und weiteren Beratungsstellen. KlientInnen sollen aus der Beratung ein gutes Rüstwerkzeug für einen langfristig besseren Umgang mit Geld erlernen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Verbesserung des gesundheitlichen und psychischen Zustands, sowohl der KlientInnen als auch deren Familien.

Menschen, die in wirtschaftliche Not geraten sind oder zu geraten drohen, eine angemessene Hilfestellung zu leisten, ist aber nur ein Aspekt der Aufgaben des Sozialmanagements. Erst wenn diese existenziellen Unsicherheiten bewältigt oder zumindest ansatzweise geklärt sind, können die Menschen sich wieder anderen Aspekten zuwenden. Auch wenn das Geldproblem vordringlich ist, ist dieses oftmals zugleich Symptomträger für „dahinter" liegende Probleme wie z. B. familiäre Konflikte, soziale Probleme oder Verwahrlosung. Auch hier gehen die Mitarbeiterinnen des Sozialmanagements mit den KlientInnen gemeinsam erste Schritte zur Klärung und suchen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten. Sie nehmen dabei eine Lotsenfunktion ein und koordinieren anderweitige professionelle Hilfen. Unterstützung erhalten sie dabei von externen sozialen Diensten und Fachberatungsstellen, Ämtern sowie von sozial engagierten Initiativen und Vereinen. Diese Arbeit des Sozialmanagements ist unbürokratisch und an den Bedürfnissen der Ratsuchenden orientiert. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

2022 wurde darüber hinaus in acht Fällen von Nachbarschaftskonflikten zwischen zwei oder mehr Konfliktparteien vermittelt. Wo immer Menschen zusammenleben, kann es Konflikte geben. Unterschiedliche Auffassungen über Ruhe oder Sauberkeit können in einer Hausgemeinschaft ebenso zu Ärger führen wie unterschiedliche kulturelle und soziale Hintergründe oder das Miteinander von Generationen. Als neutrale Drittpartei bieten die Mitarbeiterinnen des Sozialmanagements Vermittlungsgespräche an und versuchen den Anstoß zu einer einvernehmlichen Lösung zu geben, um das Zusammenleben zu verbessern und den Streit zu schlichten.

Unterkünfte für Geflüchtete

Sozial- und Betreuungs­konzept Wiesenäcker

Quartiers­entwicklung: WDF-Treff