Bauvorhaben

Kleinfeld III

In Kooperation mit der Stadt Fellbach soll ein neues Areal mit Eigentumswohnungen und öffentlich geförderten Wohnungen entwickelt werden.

In Kooperation mit der Stadt Fellbach sollen im Bereich des Wohngebiets Kleinfeld III Eigentumswohnungen sowie öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden. Nach Errichtung wird die WDF den östlichen Teil der öffentlich geförderten Wohnungen in ihren Eigenbestand übernehmen, um diese zu vermieten.

Anfang 2022 wurden die eingegangenen Angebote von einer Jury anhand der in der Auslobung dargestellten Matrix bewertet. Auf Grundlage der Bewertungsmatrix wurde ein Bieterranking erstellt. Daraufhin fanden in der zweiten Stufe der Phase 2 im Frühjahr mit zwei Bietern die Verhandlungsgespräche statt, indem über die Projektoptimierung hinsichtlich der Architektur und des Städtebaus gesprochen wurde. Weiterhin wurden die ersten Preisverhandlungen geführt. Eine Entscheidung für einen Anbieter sollte im Juli 2022 erfolgen. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen auf den Immobilienmärkten verzögerten sich die Verhandlungsgespräche auf September 2022.

In den Verhandlungen wurde deutlich, dass sich besonders durch die erheblichen Bauzinssteigerungen und die anhaltenden Kostensteigerungen im Baugewerbe die Rahmenbedingungen für die Realisierung des Bauvorhabens auf dem Areal Kleinfeld III geändert hatten. Um dem gesamten Projekt eine realistische Chance auf eine Realisierung zu verschaffen, wurde zwischen der Verwaltung der Stadt Fellbach und der WDF vereinbart, dass allen am Verfahren teilnehmenden Bietergemeinschaften nochmals die Möglichkeit eröffnet werden würde, ihre Planungen und die Angebote, besonders den Investorenteil, zu überarbeiten und wirtschaftlich zu optimieren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die öffentlich geförderten Wohnungen der WDF in der Größenordnung gesetzlich festgelegt sind und Optimierungsmöglichkeiten somit nur im Investorenteil sinnvoll möglich erscheinen. Hierbei war es allen Beteiligten wichtig, dass die städtebaulichen Planungen als Grundlage der preisrichterlichen Beurteilung nur unwesentlich verändert werden können. Ziel sollte es sein, die Wohnungsgrößen (frei finanziert) so zu gestalten, dass aufgrund des hohen Bauzinses die Wohnungsgrößen minimiert und damit wieder für die Bürger finanzierbar werden können.

Diese zeitliche Überarbeitungsphase wurde von der Verwaltung genutzt, um anhand eines dichtgerasterten Baugrundgutachtens, diese in den Verhandlungen mehrmals thematisierten Projektentwicklungsrisiken weitestgehend auszuschließen. Mitte November, nach Vorlage dieses Gutachtens, wurden in Form eines Verfahrensbriefs alle Bietergemeinschaften zu einer erneuten Überarbeitungs-/Optimierungsmöglichkeit aufgerufen. Eine Vergabeentscheidung soll nun im Jahr 2023 erfolgen.

Bauvorhaben Wiesenäcker

Gebäude­sanierungs­programm